Beratung für soziale Dienste und Einrichtungen:

Ich biete auf den konkreten Bedarf Ihrer Einrichtung zugeschnittene Fachberatung insbes. zu den folgenden Themen an:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für den Kinderschutz in der Jugendhilfe und durch Berufsgeheimnisträger*innen (z.B. Schule, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen)
  • Schweigepflicht und Datenschutz (in der Kinder- und Jugendhilfe; in der Beratungsarbeit; im Spannungsfeld von Jugendhilfe und Schule, z.B. in der Schulsozialarbeit; im Spannungsfeld von Jugendhilfe und Justiz, z.B. in der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe)
  • Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe
  • Umsetzung der EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe
  • Dokumentation und Akteneinsicht in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Fehlern im Kinderschutz
  • Aufsichtspflicht und Haftung in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Mitwirkung des Jugendamtes in Verfahren vor dem Familiengericht

In den letzten Jahren habe ich folgende Beratungstätigkeiten durchgeführt:

  • Fachberatung zu Themen des Datenschutzes und der Schweigepflicht für verschiedene Träger der Jugend- und Straffälligenhilfe
  • Mitwirkung an einem Fachgutachten zum Kinderschutzsystem einer Kommune
  • Fachberatung für eine Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen Jugendhilfe und Schule für eine Kommune
  • Teilnahme als Expertin am Fachgespräch des Kompetenzzentrums Kinderschutz und des DKSB-Landesverbandes NRW zum Thema "Dissens bei der Gefährdungseinschätzung zur Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII"
  • Teilnahme als Expertin am Fachgespräch des Kompetenzzentrums Kinderschutz und des DKSB-Landesverbandes NRW zum Thema "Fallrevisionen" ("Selbstverständnis des (intervenierenen) Kinderschutzes vor dem Hintergrund seines Umgangs mit Fehlern")
  • Teilnahme als Expertin am Fachgespräch des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe und des DKSB-Landesverbandes NRW zu den Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" - Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden
  • Teilnahme als Expertin am Fachgespräch des Kompetenzzentrums Kinderschutz und des DKSB Landesverbandes NRW zum Thema „Fallrevisionen“ („Selbstverständnis des (intervenierenden) Kinderschutzes vor dem Hintergrund seines Umgangs mit Fehlern“ in Wuppertal
  • Erstellung der Rechtsexpertise "Inwieweit ist das Bundeskinderschutzgesetz bisher in Rechtsprechung und Literatur rezipiert worden?" im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend
  • Beteiligung als Expertin an der Entwicklung eines Curriculums sowie einer Arbeitshilfe für die Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in NRW